Kostenübernahme der Autismus-Förderung

 Sie können uns gern kontaktieren, um Details zur Finanzierung der Kosten zu erhalten.

 

Die Kosten der Autismus-Förderung tragen in der Regel das Jugend- oder Sozialamt gemäß der Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (§35a, SGB VIII) und dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz (BTHG), § 75, SGB IX).

 

Alternativ besteht für Menschen mit Besonderheiten und deren Familien seit 2008 die Möglichkeit, das Persönliche Budget zu beantragen.